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Veranstaltung 24.2: Grundpraktikum Nebenfach I

Bezeichnung

 

Grundpraktikum Nebenfach GP (NF) I, II

Zusatz

 

Experimente aus den Bereichen Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik und Versuche zur modernen Physik

Vertiefende Experimente zur klassischen und modernen Physik

 

Art der Veranstaltung

 

Praktikum I (WS) und Praktikum II (SS) jeweils (4 SWS) in Kleingruppen

 

Leistungspunkte

 

5

Kurzbeschreibung

Es werden Kenntnisse über grundlegende physikalische Experimente und Meßmethoden vermittelt

 

Voraussetzungen

 

Physik-Vorkurs wird empfohlen

 

Prüfungsanforderungen

  


Leistungsnachweis

 testierte Versuchsprotokolle, unbenotet

 

  

Inhalte/ Ziele

Das Grundpraktikum für das Nebenfach I ergänzt die Einführungsvorlesung in die Physik. Hier werden die notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen zum experimentellen Arbeiten, zur Messtechnik, aber auch zur Datenanalyse und zum Umgang mit Messunsicherheiten erarbeitet. Inhaltlich orientiert sich das Praktikum an der Vorlesung d.h. es werden schwerpunktmässig die Experimente aus den Bereichen Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik, Kreisprozesse, Schwingkreise und elektronische Grundschaltungen behandelt. Ergänzt werden diese Experimente durch einige grundlegende Versuche zur modernen Physik, (z.B. zur Spektroskopie und Radioaktivität), die für die Anwendung in den Nachbardisziplinen wesentliche experimentelle Methoden vorstellen.

Die Studierenden besitzen nach Durchlaufen des Moduls

- ein Verständnis physikalischer Zusammenhänge

- sind in der Lage, theoretische Konzepte im Experiment zu

verifizieren

- kennen grundlegende experimentelle Techniken und Messverfahren

sowie einfache Methoden der Datenanalyse

- sind in der Lage, einen wissenschaftlichen Arbeitsprozess sprachlich

zu formulieren, zu dokumentieren und seine Ergebnisse kritisch zu

diskutieren

- haben gelernt, im Team zu arbeiten und miteinander wissenschaftlich

zu kommunizieren 

 

Lehre und Selbststudium

Zu jedem Versuch ist eine selbständige Vorbereitung der theoretischen und experimentellen Grundlagen erforderlich. Hinweise hierzu sind der jeweiligen Versuchsanleitung zu entnehmen, die neben einem kurzen Abriss der Thematik, die benötigten Kenntnisse stichwortartig umreißt und Literaturhinweise für das Selbststudium bietet. Die eigentlichen Versuche werden in Kleingruppen durchgeführt und von Tutoren betreut. Die Durchführung und die Messergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert, das durch die Auswertung und kritische Diskussion der Ergebnisse zu ergänzen ist. Die Protokolle werden korrigiert und mit den Tutoren diskutiert; sie bilden die Grundlage für den Erhalt eines Leistungsnachweises. 

 

Anforderungen und Einzelleistungen (Prüfungen)

Die Studierenden absolvieren die Versuche und dokumentieren Ablauf und Ergebnisse in qualifizierten eigenständigen Protokollen, die die Grundlage für den Erwerb des unbenoteten Leistungsnachweises sind. Die Teilnahme an den einzelnen Versuchen ist nur bei ausreichender Vorbereitung möglich, die durch ein Antestat überprüft wird.

 

Stellung im Studium/ Angebotsturnus

Soweit möglich sollte zuvor eine Einführung in die Physik besucht werden, da ansonsten (insbesondere bei fehlenden „Schulphysik“-Kenntnissen) mit erhöhtem Vorbereitungsaufwand zu rechnen ist. Die Veranstaltung I wird in jedem Wintersemester, die Veranstaltung II wird in jedem Sommersemester angeboten.

 

Lehrende

Dr. Udo Werner; die unmittelbare Betreuung erfolgt in Kleingruppen durch Tutoren, i.d. Regel erfahrene Studierende.

 

Literatur:

Es wird ein Skript zur Verfügung gestellt, das neben der eigentlichen Versuchsanleitung auch Hinweise zur Versuchsvorbereitung und Auswertung gibt. 

Neben den dort gegebenen Literaturhinweisen sind auch folgende Standardwerke zu empfehlen:

- Eichler, Kronfeld, Sahm :„Das Neue Phys. Grundpraktikum“

- Geschke: „Physikalisches Praktikum“

- Kohlrausch:“ Praktische Physik 1-3“

- Meschede, Gerthsen: „Physik“

- Stuart/Klages:“Kurzes Lehrbuch der Physik“

- Walcher: „Praktikum der Physik“



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  • | Letzte Änderung: 06.01.2015
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