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Modul Nr. 39: Bachelor-Arbeit

Bezeichnung

 

Bachelor-Arbeit

Zusatz

 

Schriftliche Ausarbeitung eines Detailproblems mit eng abgegrenztem Thema

 

Art der Veranstaltung

 

8 Wochen Bearbeitungszeit inkl. Ausarbeitung im 6. Semester

Leistungspunkte (LP)

 

8 LP

Kurzbeschreibung

 

Themen aus den Forschungsgebieten der Arbeitsgruppen

 

Voraussetzungen

 

siehe unten

Prüfungsanforderungen

 

siehe unten

 

Leistungsnachweis

 

Benotung durch zwei prüfungsberechtigte Personen

 

Inhalte/ Ziele

In der Bachelor-Arbeit wird aufbauend auf den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ein eng abgegrenztes Aufgabengebiet selbständig mit wissenschaftlichen Methoden ausgearbeitet. Die Ergebnisse werden in adäquater Form genau dokumentiert. 

Das Modul beinhaltet die Durchführung eines mehrwöchigen Projektpraktikums im wissenschaftlichen Umfeld. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer fachlichen Spezialisierung bei der selbständigen Lösung eines vorliegenden Detail-Problems. Die einzelnen Schritte (also Problemanalyse, Zerlegung in Teilprobleme, Definition der Methodik, Lösungsphase, Dokumentation und Präsentation) werden unter Anleitung durchgeführt und können somit als Musterweg für Problemlösungen im späteren Beruf verwendet werden.

Die gezielte Aufarbeitung eines Problems mit den richtigen Werkzeugen und die Präsentation der Ergebnisse in einer Bachelor-Arbeit befähigen schließlich zu dem Abschluss des Bachelor-Studiengangs.

 

Anforderungen/Voraussetungen

Das Thema der Bachelor-Arbeit ist vor Beginn des letzten Studiensemesters mit der Betreuerin oder dem Betreuer abzusprechen. Voraussetzung für die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit ist in jedem Fall der erfolgreiche Abschluss der Module der fachlichen Basis (Ziffer 5.1 der FsB). Je nach Thema der Arbeit kann außerdem der Abschluss bestimmter Veranstaltungen des Profils der Ziffer 5.2.5 der FsB bzw. der Vertiefung der Ziffer 5.5.5 der FsB (z.B. ein Hauptpraktikum oder Hauptseminar im Umfang von bis zu 16 LP und weitere Veranstaltungen) gefordert werden. Diese Festlegung wird gemäß § 11 BPO vom Dekan oder der von ihm beauftragten Person getroffen und dokumentiert.

Die Bachelor-Arbeit wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Physik ausgegeben und betreut. Die Bachelorarbeit wird von der das Thema ausgebenden Person und einer weiteren prüfungsberechtigten Person bewertet. Die oder der Studierende kann Vorschläge für das Thema und die weitere prüfende Person machen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 Wochen. Sie kann in begründeten Fällen um 4 Wochen verlängert werden. Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Physik abzugeben. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. 

Nicht fristgerecht erbrachte Leistungen gelten als nicht erbracht.

 

Lehrende

Alle Hochschullehrer und Dozenten der Fakultät

 

 



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  • | Letzte Änderung: 06.01.2015
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