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Bachelorarbeit (28-BA)

 

Leistungspunkte:     10 LP

Modulbeauftragter:   Dr. Mark Schüttpelz

Turnus (Beginn):        Winter- und Sommersemester

Dauer:                          1 Semester

Kompetenzen: 

Die Studierenden können unter Anleitung ein wissenschaftliches Problem bearbeiten, die Ergebnisse in einem angemessen Umfang mit einer entsprechenden Qualität verschriftlichen und sind für eine berufliche Tätigkeit qualifiziert.

Lehrinhalte:

In der Bachelorarbeit werden - aufbauend auf den im Studium erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen - ein eng abgegrenztes Aufgabengebiet mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet. Dies erfolgt weitgehend selbstständig unter Anleitung der Betreuerin oder des Betreuers. Die Ergebnisse werden in adäquater Form dokumentiert.

Notwendige Voraussetzungen:      Abschluss aller Module der Fachlichen Basis

 

Prüfungen:

Organisatorische Zuordnung

Art

Gewichtung

Workload 

LP

Veranstaltungsübergreifend

Bachelorarbeit

1

300h

10

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von in der Regel 30-40 Seiten. Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Physik ausgegeben und betreut. Eine Gruppenarbeit ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Ausgabe ist der Abschluss aller Module der Fachlichen Basis. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 10 LP (300 Stunden) möglich ist. Die Arbeit ist in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Physik abzugeben.

Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit ergeben sich aus der Bachelorprüfungsordnung.

Alle promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Physik können Betreuer sein. Die Anmeldung der Bachelorarbeit muss neben der Unterschrift des vorgesehen Betreuers auch das Einverständnis des Leiters der AG beinhalten (da es unter Umständen um die Verfügbarkeit von Ressourcen geht). Die zweite prüfungsberechtigte Person muss mindestens über einen Master- oder einen vergleichbaren Abschluss (z.B. Diplom) verfügen, muss aber nicht Mitglied der Fakultät für Physik sein.



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  • | Letzte Änderung: 19.11.2019
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