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Individuelle Ergänzung (28-M-IndErg)

 

Leistungspunkte:     10 LP

Turnus (Beginn):        Winter- und Sommersemester

Regelungen: 

Welche Studienleistungen für den individuellen Ergänzungsbereich in Frage kommen, wird in der Masterprüfungsordnung geregelt (§12 Abs. 1-3).

Für den individuelle Ergänzungsbereich sind demnach aus dem Studienangebot der Universität Bielefeld frei wählbar:

  • Module
  • speziell modularisierte oder strukturierte Angebote
  • einzelne Modulelemente

Darüber hinaus können Praktika und anderweitig erworbene Leistungspunkte, die im Rahmen eines Hochschulprogramms erworben wurden und die durch eine anerkannte Bildungseinrichtung bescheinigt werden, ohne weitere Überprüfung durch die Universität Bielefeld in den individuellen Ergänzungsbereich eingebracht werden.

Soweit Angleichungsstudien für den Masterzugang zu erbringen sind (§4 Abs. 3 MPO), können entsprechend erworbene Leistungspunkte in den Individuellen Ergänzungsbereich eingebracht werden.

Falls für den Individuellen Ergänzungsbereich Noten vorliegen, so werden diese bei der Ermittlung der Masternote nicht berücksichtigt. 

 



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  • | Letzte Änderung: 30.07.2016
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