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Masterarbeit (28-M-MMTP)

 

Leistungspunkte:     30 LP

Modulbeauftragte: 

Turnus (Beginn):        Winter- und Sommersemester

Dauer:                          1 Semester

Kompetenzen: 

Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Tätigkeit selbstständig durchzuführen. Zusätzlich haben sie Qualifikationen wie beispielsweise Projektmanagement, Teamarbeit sowie Darstellung und Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse erworben.

Lehrinhalte:

In der Masterarbeit wird ein aktuelles Thema aus dem Gebiet der Mathematischen oder Theoretischen Physik, oder der Mathematik unter Anleitung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit selbstständig bearbeitet. Das Thema soll auf hohem wissenschaftlichen Niveau sein und wird in der Regel so gestellt, dass das Ergebnis aller Voraussicht nach in eine wissenschaftliche Publikation einfließen kann.

 

Empfohlene Vorkenntnisse:           -

Notwendige Voraussetzungen:      Keine

   

Prüfungen:

Organisatorische Zuordnung 

Art

Gewicht

Workload

LP

Veranstaltungsübergreifend

Masterarbeit

1

900h

30

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von in der Regel 40-60 Seiten. Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät für Physik ausgegeben und betreut. Eine Gruppenarbeit ist ausgeschlossen. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workloads von 30 LP (900 Stunden) möglich ist. Die Arbeit ist in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Physik abzugeben. Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung. Alle promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät für Physik können Betreuer sein. Die Anmeldung der Masterarbeit muss neben der Unterschrift des vorgesehenen Betreuers auch das Einverständnis des Leiters der AG beinhalten. Die zweite prüfungsberechtigte Person muss promoviert sein, muss aber nicht Mitglied der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät für Physik sein.



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  • | Letzte Änderung: 30.07.2016
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