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Masterarbeit (28-MA)

 

Leistungspunkte:     15 LP

Modulbeauftragter:    Dr. Mark Schüttpelz

Turnus (Beginn):        Winter- und Sommersemester

Dauer:                          1 Semester

Kompetenzen: 

Die Studierenden können selbstständig ein wissenschaftliches oder fachdidaktisches Problem bearbeiten und sind in der Lage, ihre Ergebnisse angemessen zu dokumentieren, darzustellen und zu präsentieren sowie kritisch zu diskutieren.

Lehrinhalte:

In der Masterarbeit wird ein abgegrenztes fachwissenschaftliches oder fachdidaktisches Aufgabengebiet mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet. Die Arbeit erfolgt in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer und wird unter Anleitung der Betreuerin oder des Betreuers weitgehend selbstständig bearbeitet.

Empfohlene Vorkenntnisse:           -

Notwendige Voraussetzungen:      Keine

   

Prüfungen:

Organisatorische Zuordnung 

Art

Gewicht

Workload

LP

Veranstaltungsübergreifend

Masterarbeit

1

450h

15

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von in der Regel 40-60 Seiten. Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Physik ausgegeben und betreut. Eine Gruppenarbeit ist ausgeschlossen. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 15 LP (450 Stunden) möglich ist. Die Arbeit ist in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Physik abzugeben.

Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

Alle promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Physik können Betreuer sein. Die Anmeldung der Masterarbeit muss neben der Unterschrift des vorgesehenen Betreuers auch das Einverständnis des Leiters der AG beinhalten. Die zweite prüfungsberechtigte Person muss promoviert sein, muss aber nicht Mitglied der Fakultät für Physik sein.



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  • | Letzte Änderung: 25.08.2016
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